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in Aktien spekulieren

См. также в других словарях:

  • spekulieren — vorausahnen; (von etwas) ausgehen; meinen; voraussehen; orakeln (umgangssprachlich); schätzen; annehmen; glauben; wittern (umgangssprachlich); erw …   Universal-Lexikon

  • spekulieren — (lat.) * erwarten, mit etwas rechnen, vermuten Die Presse spekuliert bereits über eine Abwahl der Regierung. * Gewinne anstreben mit Aktien spekulieren …   Das Grundschulwörterbuch Fremde Wörter

  • spekulieren — spe·ku·lie·ren; spekulierte, hat spekuliert; [Vi] 1 (über etwas (Akk)) spekulieren über die weitere Entwicklung bzw. den Ausgang von etwas nachdenken oder sprechen, von dem man wenig weiß ≈ mutmaßen 2 (mit etwas) spekulieren Häuser, Grundstücke,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • spekulieren — spe|ku|lie|ren <aus lat. speculari »spähen, beobachten; ins Auge fassen« zu specere »sehen«>: 1. (ugs.) a) grübeln; b) etw. zu erreichen, zu erlangen hoffen; auf etwas rechnen. 2. (ugs.) ausforschen, auskundschaften. 3 …   Das große Fremdwörterbuch

  • Börse — Wertpapierbörse; Effektenbörse; Aktienbörse; Parkett (umgangssprachlich); Handelszentrum; Handelsplatz; Markt; Umschlagplatz * * * Bör|se [ bœrzə], die; , n: 1 …   Universal-Lexikon

  • Wertpapierübernahmegesetz — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • WpÜG — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Zaunkönigregelung — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Übernahmeangebot — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Übernahmegesetz — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

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